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dc.date.accessioned2022-08-30T09:37:40Z
dc.date.available2022-08-30T09:37:40Z
dc.date.issued2022
dc.identifierdoi:10.17170/kobra-202207156476
dc.identifier.urihttp://hdl.handle.net/123456789/14112
dc.descriptionZugleich: Dissertation, Universität Kassel, 2022ger
dc.language.isogerger
dc.publisherkassel university press
dc.rightsNamensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International*
dc.rights.urihttp://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/*
dc.subject(öffentlich-rechtlicher) Rundfunkger
dc.subjectRundfunkbeitragger
dc.subjectRundfunkgebührger
dc.subjectSteuerger
dc.subjectnichtsteuerliche Abgabenger
dc.subject.ddc320
dc.subject.ddc330
dc.subject.ddc340
dc.titleDer Rundfunkbeitrag eine Steuer?ger
dc.typeBuch
dcterms.abstractDie vorliegende Dissertation widmet sich der Frage, ob der Rundfunkbeitrag gem. § 1 RBStV i. V. m. § 35 MStV finanzverfassungsrechtlich als eine Steuer einzuordnen und somit aufgrund fehlender Gesetzgebungskompetenz der Länder verfassungswidrig ist. Entscheidend für die Beantwortung der Ausgangsfrage ist die Abgrenzung der Steuern von den nichtsteuerlichen Abgaben, denn nach Art. 105 GG und Art. 70 ff. GG hängt die Verteilung der Gesetzgebungszuständigkeit zwischen Bund und Länder von der Einordnung der jeweiligen Abgabe als Steuer oder nichtsteuerliche Abgabe ab. Im Ergebnis ist die Erhebung von Steuern auf die in Art. 106 GG genannten Steuertypen beschränkt. Daneben stehen den Gesetzgebern im Bereich der nichtsteuerlichen Abgaben lediglich die Abgabetypen Vorzugslasten sowie Sonderabgaben zur Verfügung. Zur Finanzierung eines unbeeinflussten meinungsvielfaltssichernden Rundfunks i. S. d. Art. 5 Abs. 1 S. 2 2. Var. GG in Gestalt der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erheben die Länder auf Grundlage ihrer Sachgesetzgebungskompetenz im Rundfunkwesen seit dem Jahr 2013 den Rundfunkbeitrag. Das BVerfG hat sich im Urteil vom 18. Juli 2018 mit der Frage der finanzverfassungsrechtlichen Einordnung dieses Rundfunkbeitrags beschäftigt. Die Entscheidung des BVerfG hat den politischen Streit um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beruhigen können; sie ist aber für die Steuerrechtswissenschaft kaum akzeptabel, da sie sich nicht in die vom BVerfG selbst entwickelte Systematik des Abgabenrechts einfügt. Das BVerfG kam zu dem Ergebnis, dass der Rundfunkbeitrag ein verfassungsgemäßer Beitrag im Gesetzgebungskompetenzbereich der Länder sei.ger
dcterms.accessRightsopen access
dcterms.creatorMichel, Michelle
dcterms.dateAccepted2022-04-12
dcterms.extentXXII, 448 Seiten
dc.contributor.corporatenameKassel, Universität Kassel, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
dc.contributor.refereeKuhn, Robert (Prof. Dr.)
dc.contributor.refereeHornung, Gerrit (Prof. Dr.)
dc.publisher.placeKassel
dc.relation.isbn978-3-7376-1048-3
dc.subject.swdDeutschlandger
dc.subject.swdRundfunkgebührger
dc.subject.swdÖffentlich-rechtlicher Rundfunkger
dc.subject.swdAbgabeger
dc.subject.swdFinanzverfassungger
dc.subject.swdDeutschland. Bundesverfassungsgerichtger
dc.subject.swdVerfassungsmäßigkeitger
dc.subject.swdSteuerger
dc.title.subtitleEine Einordnung der Rundfunkabgabe in die Gesamtheit der öffentlichen Abgaben der Finanzverfassung im Zusammenhang mit einer kritischen Würdigung des Rundfunkbeitragsurteils des Bundesverfassungsgerichts v. 18. Juli 2018ger
dc.type.versionpublishedVersion
kup.iskuptrue
kup.orderhttps://www.genialokal.de/Produkt/Michelle-Michel/Der-Rundfunkbeitrag-eine-Steuer_lid_48520693.html
kup.price34,00
kup.subjectRechtswissenschaftger
kup.subjectWirtschaftswissenschaftger
kup.typDissertationger
kup.institutionFB 07 / Wirtschaftswissenschaftenger
kup.bindingSoftcover
kup.sizeDIN A5
ubks.epflichttrue


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