Datum
2014Metadata
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Buch
III. Abteilung: Ausbau und Differenzierung der Sozialpolitik seit Beginn des Neuen Kurses (1890-1904) Band 6: Die Praxis der Rentenversicherung und das Invalidenversicherungsgesetz von 1899
Zusammenfassung
Das Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz vom 13. Juli 1889 trat zum Jahresbeginn 1891 in Kraft. Als Träger waren 31 unabhängige Versicherungsanstalten gegründet worden, die sich nicht zuletzt im Hinblick auf ihre Finanzen recht unterschiedlich entwickelten.
Die Akzeptanz des Gesetzes war zunächst gering, die Vorteile für die Arbeiter wurden jedoch bald deutlich. Die Invalidenrente, die im Gegensatz zur Altersrente an keine Altersgrenze gebunden war, wurde zur häufigsten Rentenart.
Legislativ zunächst noch nicht abgesichert, begannen einzelne Versicherungsanstalten bald mit eigenverantwortlicher Behandlung von Lungenkranken in eigenen Heilanstalten. Zur Anlage ihrer Kapitalien engagierten sich die Versicherungsanstalten auch im Arbeiterwohnungsbau.
Der Band dokumentiert die ab 1894 begonnene Revision des Gesetzes, die in einem ersten Anlauf scheiterte, jedoch 1899 im zweiten Anlauf den Reichstag fast einstimmig passierte. Wichtigste Neuerungen des nun Invalidenversicherungsgesetz genannten Gesetzes waren ein teilweiser Finanzausgleich zwischen den Versicherungsanstalten und eine vereinfachte Definition von Erwerbsunfähigkeit.
Die Akzeptanz des Gesetzes war zunächst gering, die Vorteile für die Arbeiter wurden jedoch bald deutlich. Die Invalidenrente, die im Gegensatz zur Altersrente an keine Altersgrenze gebunden war, wurde zur häufigsten Rentenart.
Legislativ zunächst noch nicht abgesichert, begannen einzelne Versicherungsanstalten bald mit eigenverantwortlicher Behandlung von Lungenkranken in eigenen Heilanstalten. Zur Anlage ihrer Kapitalien engagierten sich die Versicherungsanstalten auch im Arbeiterwohnungsbau.
Der Band dokumentiert die ab 1894 begonnene Revision des Gesetzes, die in einem ersten Anlauf scheiterte, jedoch 1899 im zweiten Anlauf den Reichstag fast einstimmig passierte. Wichtigste Neuerungen des nun Invalidenversicherungsgesetz genannten Gesetzes waren ein teilweiser Finanzausgleich zwischen den Versicherungsanstalten und eine vereinfachte Definition von Erwerbsunfähigkeit.
Zitierform
Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, III. Abteilung (1890-1904), 6. Band: Die Praxis der Rentenversicherung und das Invalidenversicherungsgesetz von 1899, bearbeitet von Wolfgang Ayaß, Florian Tennstedt und Heidi Winter unter Mitarbeit von Andreas Hänlein und Gisela Rust-Schmöle, Darmstadt 2014.Sammlung(en)
Quellensammlung zur Geschichte der Deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914 (Institut für Sozialwesen)Zitieren
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